EU Entry/Exit System (EES): Was Reisende jetzt wissen müssen

0
7

✈️ Praktische Hinweise für deinen nächsten EU-Trip

Das neue EU Entry/Exit System (EES) betrifft nicht EU-Bürger. Es wurde eingeführt, um die Grenzkontrollen für Personen zu modernisieren, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU- oder Schengen-assoziierten Landes (z. B. Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein) haben und für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum reisen. EU-Staatsbürger müssen ihre gewohnte Grenzkontrolle wie bisher durchlaufen — für euch ändert sich durch EES nichts Grundlegendes

Damit deine Planung reibungslos läuft, hier die wichtigsten Tipps:

📍 1. Planung ist alles

Auch wenn du als EU-Bürger nicht direkt vom EES betroffen bist, kann es an manchen Grenzen und Flughäfen zu längeren Wartezeiten kommen, wenn viele Nicht-EU-Reisende gleichzeitig abgefertigt werden. Besonders in der Reise-Hauptsaison kann sich das bemerkbar machen — sei daher früh am Flughafen oder Bahnhof.

📍 2. Passbereit halten

Bei der Kontrollstelle solltest du wie gewohnt deinen gültigen Reisepass oder Personalausweis bereit halten. Falls du als EU-Bürger einmal aus dem Schengen-Raum ausreist und wieder einreist, werden deine Daten weiterhin auf konventionelle Weise geprüft.

📍 3. EES erklärt – kurz und verständlich

  • Das EES speichert elektronisch die Ein- und Ausreisendaten von Nicht-EU-Bürgern, u. a. biometrische Daten wie Gesichtsfoto und Fingerabdrücke. 
  • Ziel ist es, Sicherheitskontrollen zu verbessern, Überziehungen des zulässigen Aufenthalts automatisch zu erkennen und Identitätsbetrug zu reduzieren. 
  • EU-Bürger und Bewohner mit gültigem Aufenthaltstitel sind von der Erfassung im EES ausgenommen

📍 4. Zusatzzeit einplanen kann dennoch sinnvoll sein

Auch wenn du persönlich nicht erfasst wirst, kann die Abwicklung anderer Reisender zu stärkeren Warteschlangen an den Grenzkontrollen führen. Ein wenig Pufferzeit beim Check-in und bei der Sicherheits- bzw. Passkontrolle kann deshalb nicht schaden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein